Die Höchsteinstelldauer beträgt sieben Tage, soweit nicht anders mit den Stadtwerken abgestimmt oder keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen ist. Bezahlen mit Parkwertkarte möglich. Zusätzliche Öffnungszeiten nach Bedarf (z. B. Sonderveranstaltungen, verkaufsoffene Sonntage).
Große Stellplätze, zum Beispiel für SUV