Bezahlen mit Parkwertkarte möglich. Die Höchsteinstelldauer beträgt sieben Tage, soweit nicht anders mit den Stadtwerken abgestimmt oder keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen ist. Zusätzliche Öffnungszeiten nach Bedarf (z. B. Sonderveranstaltungen, verkaufsoffene Sonntage)
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